Ende eines Kulturabkommens, aber keine politische Lösung
- Nikolai Klimeniouk
- vor 38 Minuten
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In Berlin soll das Russische Haus geschlossen werden. Indem die Bundesregierung eine fristgerechte Kündigung als harte Strafmaßnahme präsentiert, liefert sie der russischen Propaganda leider eine Steilvorlage.
Veröffentlicht in: F.A.S., 05. August 2026
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Das Russische Haus soll bald Geschichte sein. Diesen Eindruck vermittelte Außenminister Johann Wadephul am Dienstag, als er Russland für den Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig am 4. August verantwortlich machte. Nun verkündete die Bundesregierung Strafmaßnahmen: Das letzte Generalkonsulat in Bonn soll geschlossen, die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige verschärft und der Druck auf die sogenannte Schattenflotte erhöht werden. Und: „Der Vertrag über das Russische Haus in Berlin wird gekündigt“, erklärte Wadephul.
Was dabei auffiel, war weniger die Härte der Maßnahmen als ihre Schnelligkeit. Fast zehn Monate brauchte die Bundesregierung, um Russland im Dezember 2025 offiziell für die Desinformationskampagne vor der Bundestagswahl verantwortlich zu machen. Den Hackerangriff auf den Bundestag 2015 schrieb sie Russland erst fünf Jahre später zu. Die jetzige Reaktionsgeschwindigkeit ist ein deutlicher Fortschritt, die Härte scheint dagegen eher symbolisch.
Denn das Haus als solches wird gar nicht geschlossen. Was zum 7. Juni 2027 endet, ist lediglich das 2012 in Kraft getretene deutsch-russische Abkommen über die Kultur- und Informationszentren – das Russische Haus und die Goethe-Institute in Russland, deren Arbeit ohnehin weitgehend auf Sprachkurse zusammengeschrumpft ist und die nun im Gegenzug auch geschlossen werden. Das Abkommen läuft jeweils fünf Jahre und verlängert sich automatisch, wenn es nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss also bis zum 6. Dezember erfolgen. Der vorherige Termin war der 6. Dezember 2021 – noch vor Beginn der russischen Vollinvasion.
Nun präsentiert die Bundesregierung die fristgerechte Kündigung als längst überfällige harte Strafmaßnahme. Und löst damit nicht nur voreilige Freude in ukrainesolidarischen Kreisen aus, die seit 2022 für die Schließung des Russischen Hauses kämpfen, sondern liefert auch eine Steilvorlage für russische Gegenmaßnahmen und Propaganda.
Igor Tschaika, Chef der Regierungsagentur Rossotrudnitschestwo, die das Russische Haus betreibt, reagierte umgehend. Die deutsche Regierung versuche, jahrzehntelange kulturelle Beziehungen zu zerstören, erklärte er in einem vielfach aufgegriffenen Statement, und drohte mit „Auge um Auge“. In 15 Jahren hätten mehr als drei Millionen Menschen das Haus besucht – „fast die gesamte Bevölkerung Berlins“. Im Haus arbeite die größte russische Buchhandlung Westeuropas. Seit Februar laufe auf Anweisung der deutschen Regierung eine präzedenzlose „Lügenkampagne“ gegen das Haus; insgesamt habe es in deutschen Medien mehr als 300 haltlose Veröffentlichungen gegeben.
Zu den angeblich unwahren Beiträgen gehörte auch ein Bericht über die Eröffnung eben dieser Buchhandlung, der am 13. April 2024 in der F.A.S. erschien. Das Russische Haus zog dagegen vor Gericht: Es bestritt, Propaganda zu betreiben, zu Rossotrudnitschestwo zu gehören und überhaupt etwas mit der Buchhandlung zu tun zu haben – die, wie auch im Artikel stand, von einer Kette mit Sitz in Lettland betrieben wird. Landgericht Hamburg und Berufungsinstanz wiesen den Antrag in allen entscheidenden Punkten ab. Nun spricht ausgerechnet der Chef von Rossotrudnitschestwo von „unserem Russischen Haus“ und führt die Buchhandlung als einen seiner Vorzüge an.
Was mit dieser Buchhandlung nun passiert, ist unklar. Das Russische Haus selbst, ein Komplex mit rund 29.000 Quadratmetern Nutzfläche und 64 Wohnungen, bleibt Eigentum der Russischen Föderation. Das Grundstück gehört der Bundesrepublik Deutschland, ist Russland aber aufgrund eines gesonderten Abkommens von 2013 für 99 Jahre zur Nutzung überlassen. Die Auflösung des Kulturabkommens bedeutet also nicht, dass das Haus schließt und alle Mieter ausziehen müssen.
Der Verdacht, dass das Gebäude auch für Spionage und andere subversive Aktivitäten genutzt wird, wird seit Jahren geäußert. Einen Hinweis lieferte ausgerechnet die Umsetzung der Sanktionen. Seit Rossotrudnitschestwo 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht, kann das Russische Haus über sein Bundesbankkonto nicht frei verfügen; Überweisungen müssen freigegeben und begründet werden. Dabei wurde bekannt, dass das Haus 2023 deutlich mehr Strom verbraucht hatte als im gleichen Zeitraum 2022. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sah darin einen Hinweis auf geheimdienstliche Technik. Deutsche Behörden haben diese Vermutung nie öffentlich bestätigt.
Ein amtlicher Spionagevorwurf kam schließlich aus Frankreich. In der Ausweisungsverfügung gegen Xenia Fedorova, die frühere Chefin des französischen Ablegers des Propagandasenders RT, schrieb das französische Innenministerium im Juli, das Russische Haus in Berlin werde „als Tarnung von den russischen Geheimdiensten genutzt“. Fedorova habe die Leitung des Hauses angestrebt.
Das Nutzungsabkommen für das Grundstück kann nach Angaben des Auswärtigen Amts nicht einseitig gekündigt werden. Wenn diese Bundesregierung das Russische Haus tatsächlich schließen will, braucht sie also mehr als die Kündigung des Kulturabkommens: Sie braucht eine politische Lösung, die sie bisher eher vermieden hat.


